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Tarifabschluss: Entgelte für Beschäftigte in Verbundgruppen stehen fest

In der diesjährigen Tarifrunde für den Groß- und Außenhandel sowie die Verbundgruppen gibt es erste Abschlüsse. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten erhalten die Beschäftigten nach zwei Nullmonaten eine Entgelterhöhung um 3,0 Prozent und im Frühjahr 2014 um weitere 2,1 Prozent zuzüglich einer Einmalzahlung.

Berlin, 20.06.2013 — Am Abend des 14. Juni konnte nach langen, schwierigen Verhandlungen ein erstes wegweisendes Tarifergebnis für den Groß- und Außenhandel sowie die Verbundgruppen in Baden-Württemberg erzielt werden.

Direkt im Anschluss folgten weitere Tarifgebiete, die diesen Abschluss übernahmen und teilweise spezifische Sonderprobleme regelten.

Abgeschlossen wurde bislang für die Verbundgruppen in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen. Die übrigen Tarifgebiete folgen in den nächsten Tagen.

Im Wesentlichen wurden in den verschiedenen Regionen folgende Inhalte vereinbart:

  1. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate. Er gilt vom 1.5.2013 und ist zum 30.4.2015 (Baden-Württemberg 1.4.2013 bis 31.3.2013)
  2. Die Tariflöhne und -gehälter werden ab dem 01.07.2013 um 3 Prozent und ab dem 01.05.2014 um weitere 2,1 Prozent erhöht. (Baden-Württemberg jeweils einen Monat früher)
  3. Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.09.2013 um 27,00 Euro und ab dem 01.09.2014 um weitere 19,00 Euro erhöht.
  4. Für den Zeitraum vom 01.02.2014 bis zum 31.05.2014 erhalten die Beschäftigten eine nicht tabellenwirksame Einmalzahlung in Höhe von 90,00 Euro, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung Mai 2014. Details hierzu entnehmen Sie dem Ihnen zugegangenem Tarifrundschreiben.
  5. Darüber hinaus ist in einigen Tarifgebieten eine Protokollerklärung erfolgt, die Regelungen zur neuen Entgeltstrukturreform sowie zu regionalen Sonderthemen trifft.
  6. In Nordrhein-Westfalen sind die Gehaltsgruppen G 1 und G 2, die noch mit Altersangaben versehen waren, neu geregelt worden. Hierzu gibt es neue Eingruppierungen unter dem Begriff "Berufliche Tätigkeitsjahre". Von den ehemals acht Altersgruppen in der jeweiligen Gehaltsgruppe sind nur noch jeweils drei berufliche Tätigkeitsjahresgruppen festgelegt. Gleichzeitig haben die Tarifvertragsparteien vereinbart, dass die bisherige Struktur von Lohn- und Gehaltsgruppen in eine neue einheitliche Entgeltstruktur überführt werden soll. Soweit Mitarbeiter bei der Neuregulierung für die Gehaltsgruppen G 1 und G 2 ggf. schlechter gestellt werden, ist eine dynamische Besitzstandsgarantie auf dem alten Tarifniveau zugesagt worden.

Weitere Details können Sie den Tarifrundschreiben für Ihre Region entnehmen.

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