Zahlungsverzug: Gesetzentwurf schießt teilweise übers Ziel hinaus

Grundsätzlich begrüßt DER MITTELSTANDSVERBUND den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie als wichtigen Schritt zum Schutz von mittelständischen Gläubigern. In einigen Bereichen ist das Bundesjustizministerium allerdings übers Ziel hinausgeschossen.

Berlin, 19.03.2014 — Seit dem 16.03.2013 ist die Frist zur Umsetzung der "Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" abgelaufen, ohne dass Deutschland seinen Verpflichtungen nachgekommen wäre. Zwar hatte die Bundesregierung am 15.08.2012 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der sogenannten EU-Zahlungsverzugsrichtlinie in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, allerdings nicht verabschiedet. Die EU-Kommission hatte daraufhin im letzten Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Jetzt hat die neue Bundesregierung erneut einen Anlauf gestartet und am 6. Februar einen überarbeiteten Gesetzentwurf veröffentlicht. "Der Entwurf geht in die richtige Richtung", erklärt MITTELSTANDSVERBUND-Rechtsexperte Dr. Marc Zgaga. Denn besonders mittelständische Unternehmen stünden zunehmend vor dem Problem, dass große Abnehmer und öffentliche Auftraggeber ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen. "Oder sie strecken einseitig die Zahlungsziele, indem sie ihre überlegene Position gegenüber den kleineren Auftragnehmern ausnutzen", so Zgaga. Mit erheblichen Folgen für die Liquidität der mittelständischen Unternehmen. In seiner Stellungnahme begrüßt DER MITTELSTANDSVERBUND deswegen das Ziel des Gesetzes, gerade öffentliche Auftraggeber von einem solchen Vorgehen durch die Folgen des Zahlungsverzugs abzuschrecken.

Kritisch sieht der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes aber, dass der Referentenentwurf die EU-Richtlinie nur teilweise 1:1 umsetzt – in einigen Bereichen also über die darin enthaltenen Regelungen hinausgeht. So sollen längere Zahlungsfristen zwar in Einzel-Verhandlungen weiter möglich bleiben, gleichzeitig aber die gesetzlichen Vorgaben für Zahlungsfristen von über 30 Tagen in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) verschärft werden. "Diese Einschränkung der Vertragsfreiheit ist weder erforderlich, noch angemessen", heißt es in der Stellungnahme. Auch mit der Einführung eines neuen Unterlassungsanspruchs verbunden mit einer Klagebefugnis für Verbände schießt das Bundesjustizministerium aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES über die Vorgaben aus Brüssel hinaus. "Damit wird sogenannten 'Abmahnvereinen', die Unternehmen ohne ein Rechtsverfolgungsinteresse abmahnen unnötigerweise in die Hände gespielt", kritisiert Zgaga.


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