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E-Privacy-Verordnung: Alles zurück auf null?

Nachdem der Rat der EU zu keiner Einigung hinsichtlich der Ausgestaltung der E-Privacy-Verordnung gekommen ist, kündigte der neue Binnenmarktkommissar an, unter der kroatischen Ratspräsidentschaft einen neuen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten.

Brüssel, 03.12.2019 – Bereits im Januar 2017 stellte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG – kurz: E-Privacy-Verordnung – vor. Ob Social Media, Marktplätze oder Cookie-Marketing: Die E-Privacy-Verordnung sollte die Lücke schließen, die die Datenschutz-Grundverordnung noch gelassen hat.

Vorschlag der EU-Kommission

Ob Social Media, Marktplätze oder Cookie-Marketing – die E-Privacy-Verordnung sollte die Lücke schließen, die die Datenschutz-Grundverordnung noch gelassen hat. Hinsichtlich des Einsatzes von Cookies – also kleinen Dateien zur Nachverfolgung etwa des Kundenverhaltens auf einer Homepage oder das Surfverhalten insgesamt – war die Europäische Kommission äußerst restriktiv: Vor jeder Verwendung von Cookies durch den Internetseiten-Betreiber muss der Nutzer nach seiner Einwilligung in das Tracking gefragt werden. Ausnahmen werden nur zugelassen, wenn der Cookie-Einsatz für die Bereitstellung der entsprechenden Dienstleistung notwendig ist. Nehmen wir das Beispiel eines Online-Shops: Die durch Cookies generierte Information, mit welchen Items der Warenkorb gefüllt ist, würde nach den Vorstellungen der Kommission einen notwendigen, also nicht einwilligungsbedürftigen Einsatz von Cookies darstellen. Das Tracking des Kundenverhaltens – im „schlimmsten“ Fall noch durch Drittdienstleister – würde hingegen einwilligungsbedürftig sein.

Auch die Kommission gibt in diesem Zusammenhang zu: „Für Anbieter gezielter Online-Werbung könnte es jedoch schwieriger werden, die Einwilligung zu erlangen, wenn ein großer Teil der Nutzer Einstellungen wählt, bei denen Cookies von Dritten abgewiesen werden.“

Diese Ausgangslage kritisiert DER MITTELSTANDSVERBUND aufgrund der Schaffung ungleicher Ausgangsvoraussetzungen für die Marktteilnehmer. Denn es sind oftmals die Betreiber großer Internet-Marktplätze, die von den äußerst scharfen Regelungen nicht betroffen wären. Im Sinne eines „Level Playing Fields“ forderte DER MITTELSTANDSVERBUND daher die Anpassung des Kommissionsvorschlags.

Abstimmung im EU-Parlament

Der im Europäischen Parlament mit dem Dossier befasste Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten (LIBE) nahm diese Kritik hingegen nicht in den nunmehr diskutierten Berichtsentwurf auf. Am 23. Oktober 2017 stimmte der LIBE-Ausschuss über seinen Bericht zum Kommissionsvorhaben ab, ohne auf die Bedenken der Wirtschaft einzugehen.

Mehr noch: Die Gewinnung von personenbezogenen Daten für die Messung des Werbepublikums soll nach Ansicht der Europaparlamentarier nur noch gerechtfertigt sein, wenn dies aus technischen Gründen notwendig ist. Die Unterscheidung zwischen Cookie-Dritt-Dienstleistern und Webseiten-eigenen Cookies wurde hingegen gestrichen – eine Verwendung von Cookies auf Veranlassung des Webseitenbetreibers soll ausreichend sein.

Statt eines ausgeglichenen Vorschlags verschärften die Abgeordneten mithin den sowieso strikten Kommissionsvorschlag.

Blockade im Rat der EU

Auch nach mehr als zwei Jahren harter Verhandlungen konnten sich die Mitgliedstaaten nicht auf einen finalen Text einigen. Am 03. Dezember dann der Showdown: In einer Aussprache im Telekommunikationsrat verkündete der seit drei Tagen im Amt sitzende Binnenmarktkommissar, Thierry Breton, dass er einen neuen Vorschlag ausarbeiten werde. Er betonte jedoch, dass die Kommission keineswegs bei null anfangen werde, sondern vielmehr die Vorbehalte und Interessenlagen der Mitgliedstaaten in den Vorschlag mit einbeziehen will.

Der Vorschlag soll noch unter kroatischer Ratspräsidentschaft vorgestellt werden, welche im Januar 2020 beginnt.  

Fazit: Kein wirklicher Neustart

Im Ergebnis entscheidet sich die Kommission mit der Rücknahme des Vorschlags für einen formalisierten Weg der Vermittlung: Anstatt erst in den kommenden Verhandlungen wieder mit den anderen EU-Gesetzgebern zu diskutieren, zieht der Binnenmarktkommissar einen neuen mehrheitsfähigen Vorschlag vor.

Dabei dürften jedoch auch die jüngsten Entscheidungen zu dem Einsatz von Cookies Relevanz haben. So entschied der Europäische Gerichtshof jüngst, dass der Einsatz von Werbe-Cookies nicht ohne die vorherige Einwilligung des Nutzers erfolgen darf. Das Urteil basiert zwar auf der bisherigen Rechtslage, es ist jedoch unwahrscheinlich, dass das damit begründete Niveau noch einmal nach unten geschraubt wird.

DER MITTELSTANDSVERBUND fordert hingegen, dass keine weiteren Hindernisse in der Digitalwirtschaft aufgebaut werden. Praxisferne Auslegungen und Durchsetzungen im Datenschutz und Wettbewerbsrecht bereiten vielen Unternehmen noch immer Kopfschmerzen und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen. Die Neu-Formulierung der E-Privacy-Verordnung sollte daher auch zum Anlass genommen werden, die Praxistauglichkeit der Vorschriften umfassend vorab zu prüfen.

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