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Stärkung des fairen Wettbewerbs: Kommission erhöht Druck auf Temu

Bereits zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate fordert die Europäische Kommission den Marktplatzbetreiber Temu zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Digital Services Act (DSA) auf. Der MITTELSTANDSVERBUND begrüßt diesen Schritt als deutliches Signal, dass für alle Akteure im E-Commerce die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten.

Brüssel, 16.10.2024 - Am 11. Oktober 2024 übermittelte die Europäische Kommission dem chinesischen Online-Marktplatz Temu ein Auskunftsersuchen. In dem Schreiben fordert die Kommission Temu auf, darzustellen, inwieweit Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Digital Services Act (DSA) ergriffen hat.

Bereits im Juni hatte die Kommission im Rahmen des DSA-Informationen von Temu angefordert. Insbesondere fehlen bislang Erklärungen des Online-Marktplatzes, inwieweit Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Produkte ergriffen wurden. Weiterhin fordert die Kommission Erklärungen zu sogenannten Dark Patterns. Unter diesen Begriff fallen Webdesigns und Bestellprozesse, die Kunden unbewusst dazu bringen, mehr Geld auf der Plattform auszugeben.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) ist eine neue Reihe von EU-weiten Vorschriften für digitale Dienste, die als Vermittler für Verbraucher und Waren, Dienstleistungen und Inhalte fungieren. Die Verordnung zielt darauf ab, eine sicherere und gerechtere Online-Welt aufzubauen. Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen eine Reihe von Verpflichtungen nachkommen, wie z. B.:

  • Durchführung von Risikobewertungen

  • Einführung von Risikominderungsmaßnahmen

  • Bereitstellung leicht lesbarer und mehrsprachiger Versionen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Einführung eines Krisenreaktionsmechanismus

Seit März 2024 wird Temu als „Very Large Online Platform“ eingestuft und unterliegt somit strengeren Vorschriften bezüglich des DSA als kleinere Marktteilnehmer im E-Commerce.

Produktsicherheit und systemische Risiken im Vordergrund

Im Fokus des jüngsten Auskunftsersuchens liegen Anforderungen in Bezug auf die Produktsicherheit und die Minimierung systemischer Risiken, zu denen Temu gemäß Artikel 33-43 des DSA verpflichtet ist. Konkret soll Temu die Kommission über eingeleitete Maßnahmen informieren, die verhindern, dass Händler illegale Produkte über die Plattform verkaufen.

Darüber hinaus soll es aufzeigen, wie „Risiken im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz, der öffentlichen Gesundheit und dem Wohlergehen der Nutzerinnen und Nutzer“ eingedämmt werden können. Nicht zuletzt verlangt die Kommission von Temu Details zu dessen Empfehlungssystemen und dem hiermit zusammenhängenden Schutz von Nutzerdaten.

Der chinesische Anbieter hat nun bis zum 21. Oktober Zeit, um die Fragen der Kommission zu beantworten. Sollte diese die Antworten für unbefriedigend erachten, droht Temu ein förmliches Verfahren gemäß Artikel 66 des DSA. Auch hohe Bußgelder (1% des weltweiten Jahresumsatzes) kämen in Betracht, die gemäß Art. 74 (2) für „unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen“ von der Kommission zu verhängen sind.

Im Falle einer Nichtbeantwortung kann die Kommission zudem eine förmliche Aufforderung per Beschluss erlassen. Dies wäre mit der Verhängung von täglichen Zwangsgeldern in Höhe von 5% des weltweiten Tagesumsatzes des Unternehmens verbunden.

Wirtschaftsministerium fordert ebenfalls härteres Vorgehen gegen Anbieter aus Drittstaaten

Das Vorgehen der Kommission zahlt auf Forderungen aus dem deutschen Wirtschaftsministerium ein, welches im Rahmen des „Aktionsplan E-Commerce“ zuletzt unter anderem eine konsequente Durchsetzung des Digital Services Acts gegenüber Anbietern aus Drittstaaten verlangte, wobei hier insbesondere Temu und SHEIN adressiert wurden.

Der Plan schlägt zudem neben einer engeren Zusammenarbeit und mehr Befugnissen der nationalen und europäischen Marktüberwachungsbehörden eine Abschaffung der Zollgrenze in Höhe von 150 Euro vor.

Hintergrund: Bei beiden chinesischen Online-Anbietern besteht der Verdacht, dass diese regelmäßig Lieferungen falsch deklarieren, um die Zollgrenzen nicht zu überschreiten. Bei mehr als 400.000 täglich in Deutschland auf den Markt gebrachten Produkten sind die Zollbehörden jedoch völlig überlastet, sodass solche Vergehen meistens ungeahndet bleiben.

Nicht zuletzt macht der Aktionsplan den Vorschlag, die Hersteller zur Hinterlegung von Informationen bezüglich der Produktsicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz im digitalen Produktpass zu verpflichten. Dies würde die Einhaltung ökologischer und ethischer Produktstandards garantieren.

Auch andere Staaten ergriffen zuletzt bereits Maßnahmen gegen die aus China stammenden Online-Händler. So wurde Temu unlängst in Indonesien gesperrt, da dessen Geschäftsmodell nicht mit den bestehenden Handelsrichtlinien des Landes vereinbar sei und daher die dort ansässigen Unternehmen gefährde, wie es aus indonesischen Regierungskreisen heißt.

Bewertung: Klares Signal im Sinne des fairen Wettbewerbs

Die jüngsten Vorstöße vonseiten Kommission und Bundesregierung senden ein klares Signal an Wettbewerber aus Drittstaaten: Wer in Europa handeln will, muss sich an europäische Regeln halten.

Tim Geier , DER MITTELSTANDSVERBUND, bewertet dieses konsequente Vorgehen daher positiv: „Die Europäische Kommission muss nunmehr unter Beweis stellen, inwieweit die neuen digitalen Regeln tatsächlich geeignet sind, unlauteren Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt einzudämmen. Aufseiten der Bundesregierung bleibt zu hoffen, dass die notwendigen Ressourcen für eine effiziente Kontrolle der ankommenden Waren alsbald bereitgestellt werden. Der Staat ist hier in der Pflicht, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.“

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Tim Geier | Geschäftsführer Büro Brüssel | DER MITTELSTANDSVERBUND
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