PSVaG Jahresabschluss 2016: Schadenvolumen auf niedrigem Niveau
Der PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN hat den Geschäftsbericht für sein 42. Geschäftsjahr vorgelegt. Für 2017 wird ein durchschnittlicher Beitragssatz von 2,8 Promille erwartet.
Köln, 11.07.2017 – Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg, hat seine Mitgliederversammlung durchgeführt und in diesem Rahmen seinen Geschäftsbericht für das Jahr 2016 vorgelegt. DER MITTELSTANDSVERBUND nahm wiederum die Stimmrechte einer Vielzahl von Verbundgruppen in der Mitgliederversammlung wahr.
Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung bleibt relevant
Ende 2016 waren beim PSVaG 94.482 (Vorjahr 94.078) Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtiger betrieblicher Altersversorgung gemeldet. Insgesamt stehen 10,8 Mio. (Vorjahr 10,9) Versorgungsberechtigte unter Insolvenzschutz. Dabei handelt es sich um 4,0 Mio. Rentner und 6,8 Mio. Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften.
Seit seinem Bestehen hat der PSVaG Ansprüche von über 1,4 Mio. Versorgungsberechtigten aus Insolvenzen übernommen. Diese Zahlen verdeutlichen die große sozialpolitische Bedeutung der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung.
Weniger Insolvenzen, weniger Renten und Anwartschaften
Im Jahr 2016 haben den PSVaG weniger Insolvenzen getroffen als im Vorjahr (399 gegenüber 467). Auch die Anzahl der zu übernehmenden Renten und Anwartschaften ist mit zusammen 12.913 deutlich niedriger als im Vorjahr (Vorjahr 18.667). Das Schadenvolumen summierte sich auf 506,8 Mio. € (Vorjahr 862,0 Mio. €).
Diese günstige Schadenentwicklung hat zusammen mit weiteren, besonderen, entlastenden Komponenten wie u. a. Erträgen aus Insolvenzforderungen, der Überschussbeteiligung vom Konsortium der Lebensversicherer und der vorjährigen Rückstellung für Beitragsrückerstattung dazu geführt, dass erstmals seit Beginn des Geschäftsbetriebs im Jahr 1975 kein Beitrag für das laufende Geschäftsjahr erforderlich war.
Das im Jahr 2016 dennoch erhobene Beitragsvolumen von 2,0 Mio. € resultierte aus Nach- bzw. Korrekturmeldungen für Vorjahre. Die Gesamtbeitragsbemessungsgrundlage 2016 betrug 333 Mrd. €. Im Vorjahr waren bei einer Gesamtbeitragsbemessungsgrundlage von 327 Mrd. € Beiträge von 787,0 Mio. € erforderlich. Daraus ergab sich seinerzeit ein Beitragssatz von 2,4 Promille.
5,3 Mrd. Euro Bilanzsumme
Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2016 rd. 5,3 Mrd. €. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist Erträge aus Kapitalanlagen von netto 78,3 Mio. € aus sowie 225,5 Mio.€ Überschussbeteiligung vom Konsortium der deutschen Lebensversicherungswirtschaft, mit dem der PSVaG bei der Abwicklung der übernommenen Renten zusammenarbeitet. Dem Ausgleichsfonds wurden 36,0 Mio.€ zugeführt. Dieser enthält nun rd. 1,99 Mrd. €.
Der durchschnittliche Beitragssatz aus den bisher 42 Geschäftsjahren beträgt 2,8 Promille. Für die letzten fünf Jahre liegt er bei 1,7 und für die letzten zehn Jahre bei 3,0 Promille.
Für die im Jahre 2007 begonnene Nachfinanzierung der sogenannten „Altlast“ - das sind die aus Insolvenzen bis einschließlich 2005 gesicherten, aber bis dahin noch nicht finanzierten unverfallbaren Anwartschaften – war einmalig ein Beitrag von rd. 2,2 Mrd. € zu erheben.
Dieser wird in 15 Raten von 2007 bis 2021 erhoben. Für die am 31.03.2016 fällige Rate waren 70,7 Mio. € zu zahlen. Von der Möglichkeit einer freiwillig vorfälligen Gesamtzahlung haben im Jahr 2016 weitere 380 Ratenzahler Gebrauch gemacht und insgesamt 7,7 Mio. € gezahlt.
Der Barwert aller gesicherten Anwartschaften beträgt 3.022,5 Mio. €. Diesem stehen zum 31.12.2016 Deckungsmittel von 2.654,0 Mio. € gegenüber. Damit sind die gesicherten Anwartschaften am 31.12.2016 zu 87,8 % kapitalmäßig gedeckt.
Moderates Schadensgeschehen in 2017
Aufgrund der Schadenentwicklung der ersten Monate des Jahres 2017 ist aus heutiger Sicht für das laufende Jahr von einem moderaten Schadengeschehen auszugehen. Der PSV schätzt daher, dass ein Beitragssatz von 2,8 Promille anfallen könnte.
Dies verkündete auf der Mitgliederversammlung des PSVaG der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Dieter Hundt. Nach Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates wurden Vorstand und Aufsichtsrat entlastet. Zudem wurde eine Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschlossen.