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PSVaG-Mitgliederversammlung 2024: DER MITTELSTANDSVERBUND nimmt Rechte von mehr als 100 Verbundgruppen wahr

Der Pensions-Sicherungs-Verein hat den Geschäftsbericht vorgelegt. Trotz gestiegenem Leistungsaufwand wird ein Beitragssatz nicht über dem Vorjahreswert von 1,9 Promille erwartet.

Köln, 19.06.2024 - Gestern fand die Mitgliederversammlung des Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und Luxemburg, unter der Leitung des Aufsichtsratsvorsitzenden Ingo Kramer statt. DER MITTELSTANDSVERBUND vertrat in diesem Rahmen wiederum mehr als 100 Verbundgruppen. Der Vorstand richtete den Blick auf die Themen Insolvenzsicherung von Pensionskassenzusagen sowie Innovation und Digitalisierung.

Neben der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat standen der Bericht über das Geschäftsjahr 2023 und die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 auf der Tagesordnung. Alle vorgeschlagenen Beschlüsse wurden mit den erforderlichen Mehrheiten gefasst.

Aktuelles Insolvenzgeschehen

Die Zahl der zu sichernden laufenden Leistungen und unverfallbaren Anwartschaften sowie die Zahl der Insolvenzen, für die der PSVaG eintrittspflichtig geworden ist, liegen derzeit jeweils um ein Viertel über dem Vorjahresniveau. Eine deutlichere Steigerung um rund 50% ergab sich beim Leistungsaufwand. Diese Entwicklungen stellen nach den in den letzten Jahren niedrigen Insolvenzzahlen eine Rückkehr zum üblichen Leistungsaufwand dar.

Beitragssatzprognose 2024

Im Jahr 2024 wird der festzusetzende Beitragssatz maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Rückstellung für Beitragsrückerstattung geprägt. Im Jahresabschluss 2023 konnte eine Rückstellung für Beitragsrückerstattung in Höhe von 630 Mio. € gebildet werden, die den erforderlichen Beitragssatz für 2024 um 1,6 Promillepunkte verringert. Nach aktuellem Kenntnisstand wird daher der im November festzusetzende Beitragssatz für 2024 voraussichtlich den Vorjahreswert von 1,9 Promille nicht überschreiten.

Insolvenzsicherung von Pensionskassenzusagen

Seit 2021 sind Zusagen über bestimmte Pensionskassen insolvenzsicherungspflichtig. Von den über 100.000 Mitgliedsunternehmen des PSVaG meldeten im Jahr 2023 über 13.000 Arbeitgeber Pensionskassenzusagen mit einer Beitragsbemessungsgrundlage von insgesamt 9,1 Mrd. € für 1,8 Mio. Anwärter und 700.000 Rentner. Mit Blick auf die gemeldeten Pensionskassenzusagen geht der PSVaG Anzeichen nach, dass eine größere Zahl von Arbeitgebern mit Pensionskassenzusagen ihrer Meldepflicht beim PSVaG bislang nicht nachgekommen ist. Aktuell steht der PSVaG im Austausch mit den Pensionskassen und wird voraussichtlich ab Herbst 2024 beginnen, diese Arbeitgeber anzuschreiben und rückwirkend in die Melde- und Beitragspflicht einzubeziehen.

50 Jahre PSVaG

Der PSVaG begeht in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen. Seit seiner Gründung im Jahr 1974 hat der PSVaG über 1,6 Millionen Versorgungsberechtigte aus mehr als 20.000 Insolvenzen gesichert. Der PSVaG leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilität und Zuverlässigkeit der Altersversorgung in Deutschland und Luxemburg und sorgt mit seinen über 100.000 Mitgliedern dafür, dass die betriebliche Altersversorgung auch in schwierigen Zeiten gesichert bleibt.

Die Zukunft des PSVaG wird von Innovationen im digitalen Bereich geprägt sein, um weiterhin seine Leistungen effizient und aufwandsarm erbringen zu können. Hierfür stehen Veränderungen in folgenden Bereichen an: Neben dem bereits gestarteten Mitgliederportal wird es auch ein Portal für die Leistungsempfänger geben. Fortschritte im Bereich der Automatisierung und beim Datenaustausch mit den Behörden werden nach den notwendigen gesetzlichen Änderungen möglich werden und die Arbeit des PSVaG erleichtern. Der PSVaG wird sich auch weiter für die zukunftsgerichtete Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung einsetzen und so ein starker Partner und ein wichtiger Pfeiler der betrieblichen Altersversorgung bleiben.

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