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Noch ist der Sommer nicht vorbei: Hohe Außentemperaturen und deren Folgen für das Arbeitsverhältnis

Die im Sommer auftretenden Tage mit hohen Außentemperaturen werfen immer wieder die Frage über Folgen für das Arbeitsverhältnis auf. Regelmäßig wird in der Presse über „hitzefrei“ und ähnliche Forderungen diskutiert. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten.

Berlin, 8.8.2019 – Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat eine Handreichung zu Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis im Falle von hohen Außentemperaturen verfasst, die wir Ihnen zur Information überlassen.

Noch ist der Sommer nicht vorbei: Hohe Außentemperaturen und deren Folgen für das Arbeitsverhältnis Diese befasst sich mit der Situation an Arbeitsplätzen in Gebäuden. Für Arbeit im Freien können sich Abweichungen aufgrund von Spezialvorschriften ergeben.

Der in den vergangenen Wochen immer wieder in den Medien thematisierte „Anspruch auf hitzefrei“ existiert rechtlich nicht. Jedoch kann zu den Handlungspflichten eines Arbeitgebers das Ergreifen von Maßnahmen zählen, um Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Hitze zu schützen. Dieser hat die Arbeitsleistung so zu gestalten und zu regeln, dass der Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.

Konkretisiert werden die Pflichten des Arbeitgebers in der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur, die vom Ausschuss für Arbeitsstätten erarbeitet wurde und die Sie ebenfalls hier finden. Diese macht Handlungsvorschläge für verschiedene Situationen, und zwar in einem Stufenmodell für Raumtemperaturen über 26°C, über 30°C und über 35°C. 

Zudem finden Sie in der Handreichung der BDA Hinweise zur betrieblichen Mitbestimmung.

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