Energie-Irrsinn: wenn eingesparter Strom teuer wird

Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel macht keinen Hehl daraus, dass auch nach der EEG-Reform die Strompreise nicht sinken werden. Obwohl mittelständische Unternehmen Energie einsparen, führt die Konzessionsabgabe teilweise zu einer höheren Stromrechnung. Für den MITTELSTANDSVERBUND ein unhaltbarer Zustand.

Berlin, 16.06.2014 — Die Situation ist absurd: viele kleine und mittlere Unternehmen haben in den vergangenen Monaten ihren Energieverbrauch durch die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen um ein Vielfaches gesenkt. Mit dem investierten Geld wollen sie bei der Stromrechnung sparen. Durch die sogenannte Konzessionsabgabe kann es aber passieren, dass diese sich nach der Umrüstung sogar erhöht.

Für den Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES, Dr. Ludwig Veltmann, ein unhaltbarer Zustand. "Während die Politik selbst durch eine Reform des EEG die explodierenden Energiekosten nicht in den Griff bekommt, zeigt der Mittelstand wieder einmal, dass er ein 'Macher' ist", sagt Veltmann. Allein durch das Projekt "Mittelstand für Energieeffizienz" des Spitzenverbandes der Mittelstandskooperationen wurden durch Umrüstungen durchschnittlich 30 Prozent der Kosten eingespart. Dass eine gesetzliche Regelung im Ergebnis dazu führt, dass die Rechnung dennoch steigt, führt die Energieeffizienz nach Ansicht von Veltmann ad absurdum.

Der Grund dafür ist die sogenannte Konzessionsabgabe. Diese müssen Stromunternehmen für die Belieferung ihrer Kunden an die jeweiligen Städte und Gemeinden zahlen. Dafür räumt ihnen die Kommune das Recht ein, in ihren Straßen Leitungen zu den Kunden verlegen zu dürfen. Das Geld holen sich die Energieversorger von ihren Kunden wieder. Wie viel die Stromversorger auf die Verbraucher umlegen dürfen, das regelt die Konzessionsabgabenverordnung. Eine Vorschrift aus dem Jahr 1992. In Städten bis 100.000 Einwohnern sind es 1,59 Cent pro Kilowattstunde. In Großstädten über 500.000 Einwohnern 2,39 Cent. Sogenannte "Sondervertragskunden" zahlen nur 0,11 Cent pro Kilowattstunde.

Um diesen Rabatt zu bekommen, muss ein Stromverbraucher zunächst im Jahr mehr als 30.000 Kilowattstunden verbrauchen. Zusätzlich ist es aber nötig, pro Jahr an zwei Tagen in zwei verschiedenen Monaten eine Spitzenlast von 30 Kilowattstunden zu haben. Selbst nach dem energieeffizienten Umrüsten kommen die meisten Unternehmen noch auf den Jahresverbrauchswert. Sie erreichen aber die Spitzenlast nicht mehr. "Schließlich ist es doch auch Sinn und Zweck der Energieeffizienz Spitzenlasten zu vermeiden", kritisiert Veltmann. Durch den eingesparten Strom fallen die Unternehmer aus der Rabattregelung. "Und bezahlen mehr für weniger verbrauchten Strom", erklärt der MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer.

Dass dieses Ergebnis alle Ziele der Energieeffizienz konterkariert, liegt auf der Hand. Um wieder in den Genuss des Rabatts zu kommen, verbrauchen Unternehmer teilweise absichtlich an zwei Tagen viel Strom. "Die Regelung ist eine Aufforderung zur Energieverschwendung", so Veltmann. Deswegen fordert DER MITTELSTANDSVERBUND vom zuständigen Bundeswirtschaftsministerium eine Korrektur der Konzessionsabgabeverordnung. "Es geht nicht darum, die Abgabe komplett zu streichen", betont Veltmann. Schließlich stellt sie eine wichtige Einnahmequelle der ohnehin finanziell angeschlagenen Kommunen dar. Vielmehr müsse die Spitzenlastregelung gestrichen werden. "Durch die derzeitige Regelung werden Verbraucher, die Energie sparen wollen, doppelt bestraft“, stellt er fest. Schon die Ökostrom-Umlage "frisst" eingesparte Kosten häufig gleich wieder auf.


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