MITTELSTANDSVERBUND vermisst Anreize für Strom-Eigenverbrauch

Bei der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wollen Union und SPD den Ökostrom, der vom Eigentümer einer Solaranlage selbst verbraucht wird, künftig einheitlich mit 40 Prozent der EEG-Umlage belasten. Auch die Bagatellgrenze soll fallen.

Berlin, 17.06.2014 — Die bisherigen Pläne von Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel sahen vor, dass kleine Anlagen bis zu der Bagatellgrenze von 10 Kilowatt Leistung von einer EEG-Umlage befreit sein sollen. Gewerbetreibende und große Privat-Anlagen sollten dagegen 50 Prozent, die Industrie 15 Prozent der EEG-Umlage auf selbst erzeugten Ökostrom bezahlen.

Diese Ungleichbehandlung war auf viel Kritik gestoßen. Der Bundesrat hatte eine einheitliche Abgabe von 15 Prozent gefordert. Stattdessen einigten sich die Unterhändler von Union und SPD am 12. Juni auf einheitlich 40 Prozent. Und während der Bundesrat die Bagatellgrenze für kleine Anlagen sogar erhöhen wollte, will die Große Koalition sie jetzt ganz streichen. Die Belastung von Eigenstrom soll nach Vorstellungen der Bundesregierung verhindern, dass die EEG-Umlage von derzeit 6,2 Cent pro Kilowattstunde für die übrigen Stromkunden noch weiter steigt.

Der Betrieb neuer Solaranlagen würde damit deutlich weniger attraktiv. Denn die Betreiber müssten zum einen künftig für jede Kilowattstunde selbst verbrauchten Strom eine Abgabe von rund 2,5 Cent plus Mehrwertsteuer zahlen. Noch stärker ins Gewicht würden aber wohl die Kosten für die Zähler fallen, die zur Ermittlung des Eigenstromverbrauchs notwendig sind. Diese müssten installiert, geprüft und regelmäßig abgelesen werden.

Die Einigung wird von einigen Bundesländern und auch in Regierungskreisen kritisiert. Der Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES, Dr. Ludwig Veltmann, sieht bei aller Wertschätzung einer Gleichbehandlung bei der EEG-Umlage die Belastung der Eigenstromerzeugung kritisch. "Im Rahmen einer dezentral geprägten Energieversorgung müssen tragfähige Anreizsysteme für Eigenerzeugungs- und Verbrauchssysteme erhalten bleiben", betont er. Nur so werde schließlich eigenverantwortliches und unternehmerisches Handeln gefördert, das bei der Eigenstromerzeugung auch zu einer Entspannung der Netzsituation führen könne.

Bis zur Verabschiedung der EEG-Reform im Deutschen Bundestag, voraussichtlich am 26. Juni, müssen entsprechende Nachbesserungen vorgenommen werden, fordert der Verband.

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