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Einen Schritt näher am Europäischen Lieferketten-Gesetz

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 25. April 2023 seine Änderungen zum Kommissions-Vorschlag über eine Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Richtlinie angenommen.

Brüssel, 26.04.2023 – Der Ansatz der EU-Abgeordneten bedeutet erheblichen Mehraufwand für deutsche mittelständische Unternehmen. Anders als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sollen Unternehmen mit einer Arbeitnehmerzahl ab 250 Mitarbeitenden in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Dies bedeutet in der Praxis, dass zum einen ein Großteil des deutschen Mittelstands zukünftig eigene Sorgfaltslichten erfüllen muss. Zum anderen ist mit einer zunehmenden Zahl an Informations-Abfragen entlang der Lieferkette zu rechnen.

Zudem ist es bislang nicht gelungen, Klarheit über die Tiefe der Sorgfaltslichten zu erreichen: Denn im Gegensatz zum LkSG müssen die Sorgfaltspflichten potenziell auch auf indirekte Geschäftsbeziehungen ausgeweitet werden. Forderungen auf eine Beschränkung der Pflichten auf direkte Geschäftspartner wurden von allen Fraktionen abgelehnt.

Weiterhin problematisch bleibt der Ansatz, ein spezielles Haftungsregime für Geschädigte einzuführen. Danach soll eine Substantiierung des Schadens und des kausalen Beitrags eines Unternehmens ausreichen, um ein Gerichtsverfahren anzustoßen. Unternehmen dürfte es auf dieser Grundlage in vielen Fällen schwerfallen, sich von der Haftung zu befreien.

Hinsichtlich des Umfangs der Sorgfaltspflichten orientiert sich der europäische Vorschlag an den Pflichten des LkSG. Positiv ist insbesondere zu werten, dass Unternehmen explizit eine Gewichtung im Verhältnis zu Verursachungsbeitrag, Schadenseintritts-Wahrscheinlichkeit und Schadensumfang vornehmen dürfen. Zudem wurde klargestellt, dass Mitgliedstaaten in ihrer staatlichen Umsetzung nicht über den Kerngehalt der Richtlinie hinausgehen dürfen. Anders als EU-Kommission und Rat sollen die Vorschriften damit einheitlich im gesamten Europäischen Binnenmarkt gelten und die Befolgungskosten für die Unternehmen damit verkleinert werden.

„Auch wenn einige Verbesserungen zum Kommissions-Vorschlag vorgenommen wurden, bleibt der Ansatz des EU-Parlaments hinter unseren Erwartungen zurück.“, meint Tim Geier, Geschäftsführer Büro Brüssel, DER MITTELSTANDSVERBUND. „Allen Beteiligten muss bewusst sein, dass mittelständische Unternehmen die Hauptlast der neuen Pflichten tragen werden. Unklare und offene Vorschriften werden hingegen in vielen Fällen zu Überforderungen führen. Im Sinne einer klaren Zielverfolgung – der Verbesserung der Verhältnisse in den Produktionsländern – müssen staatlichen Unterstützungs- und Informationsangebote schnellstmöglich aufgebaut werden. Nur in der Zusammenarbeit mit allen Akteuren kann damit ein wirklicher Beitrag zur Verbesserung der Produktionsbedingungen geschaffen werden.“, so Geier weiter.

Das EU-Parlament wird den Vorschlag seines Rechtsausschusses nunmehr Anfang Juni im Plenum abstimmen lassen und alsbald in die Verhandlungen mit Rat und Europäischer Kommission eintreten. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert insbesondere eine klare Beschreibung der Pflichten, um mittelständische Unternehmen bei einer effektiven Umsetzung zu unterstützen.

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