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Entwaldungsverordnung: Notwendige Verschiebung in Aussicht

Es kommt Bewegung in die Diskussion um die Entwaldungsverordnung: Nachdem DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. neben anderen Verbänden wiederholt für eine zeitliche Verschiebung der Regeln geworben hatte, folgt die Europäische Kommission nunmehr diesem Petitum. Was wären die Folgen und wie geht es weiter? DER MITTELSTANDSVERBUND informiert.

Brüssel, 15.10.2024: „Kommission verstärkt Unterstützung für die Umsetzung der EU-Verordnung über Entwaldung und schlägt als Reaktion auf Forderungen globaler Partner weitere 12 Monate für die Einführung vor“ – diese Schlagzeile der Europäische Kommission vom 02.10.2024 hatte es in sich. Seit Monaten war absehbar, dass der eigentliche Termin der Entwaldungsverordnung faktisch nicht eingehalten werden konnte. Neben der fehlenden Klärung von Detailfragen im Umgang mit den neuen Regeln fehlte insbesondere die grundlegende technische Infrastruktur, mit der zukünftig relevante Informationen entlang der Lieferkette übermittelt werden sollen.

DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. hatte neben anderen Wirtschaftsverbänden immer wieder auf diese Missstände hingewiesen.

Einlenken der Kommission

Die Kritik der Wirtschaft schien Gehör in der Europäischen Kommission gefunden zu haben; Letztere schlug Anfang Oktober eine Änderung der bestehenden Entwaldungsverordnung vor. So soll die Verordnung nunmehr erst ab dem 30. Dezember 2025 für Großunternehmen gelten, ab dem 30. Juni 2026 wären dann auch Kleinst- und Kleinunternehmen betroffen. Diese schlichten Daten bedeuten nichts anderes als einen Aufschub der Regeln um 12 bzw. 18 Monate – Zeit genug, die fehlenden Elemente aufseiten der Europäischen Kommission einzurichten und den Unternehmen den notwendigen Vorbereitungszeitraum zu gewähren.

Zudem verspricht die Kommission weitere Unterstützungsmaßnahmen: 

  • neue Leitlinien sollen mehr Klarheit in der Implementierung der Entwaldungsverordnung schaffen

  • das FAQ wurde um 40 weitere Antworten auf aktuelle Detailfragen erweitert

  • die Kommission veröffentlicht zudem die Grundsätze der Methodik, die sie für das EUDR-Benchmarking anwenden wird, um Länder als Länder mit niedrigem, Standard- oder hohem Risiko einzustufen (das Benchmarking als solches aber vorerst nicht) 

Zeitrahmen nutzen

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission. „Die Europäische Kommission zeigt große politische Verantwortung, die Verordnung zu verschieben. Wir appellieren an die Europäischen Gesetzgeber, das anstehenden Verfahren schnellstmöglich abzuschließen, um die notwendige Rechtsklarheit zu schaffen.“ Bestätigte auch Dr. Henning Bergmann, Hauptgeschäftsführer Büro Brüssel die Entscheidung der Europäischen Kommission.

Dennoch bleiben viele Fragen offen. Nach den ersten Reaktionen des veröffentlichten Fragen-und-Antworten-Katalogs der Europäischen Kommission scheinen wichtige Fragen nur am Rande und unvollständig zu beantwortet worden zu sein. Hier muss die Kommission nachlegen, um die Umsetzung in den Unternehmen rechtssicher und vor allem einfach zu gestalten.

Zum anderen schaut die Wirtschaft auf den Launch des Informations-Systems. Nach den letzten Aussagen der Kommission soll dieses Anfang Dezember 2024 an den Start gehen. Das System wird insbesondere Importeuren dazu dienen, die notwendigen Nachweise und Geodaten zu hinterlegen und Waren mit entsprechenden Referenznummern zu versehen, die dann von nachgelagerten Geschäftspartnern genutzt werden können.

Aktuell bereiten sich auch Verbundgruppen auf den Ausbau ihrer Daten-Infrastruktur vor. Vieles hängt von der Frage ab, ob die internen digitalen Prozesse zu denen des Informationsportals der Europäischen Kommission passen.

Unternehmen können bereits jetzt das Informationsportal testen. Die in Deutschland zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat eine Webseite erstellt, die schrittweise in das Trainingsprogramm des Informationsportals einführt.

Zum EUDR-Informationsportal

Wie geht es weiter?

Der Vorschlag der Europäischen Kommission stellt eine Änderung der seit 2023 geltenden Entwaldungsverordnung dar. Insofern muss das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden, um die vorgeschlagenen zeitlichen Verschiebungen tatsächlich in Kraft treten zu lassen.

Die Vertreter der Europäischen Mitgliedstaaten stimmten dem Vorschlag der Europäischen Kommission bereits zu. Der Rat der EU übernimmt damit vollständig den Ansatz der Europäischen Kommission und verzichtet auf inhaltliche Anpassungen des Vorschlags.

Das Europäische Parlament wird aller Voraussicht nach Anfang November über den Vorschlag der Europäischen Kommission abstimmen. Sollten auch hier keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden, könnte die Änderungs-Verordnung zeitnah in Kraft treten.

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Tim Geier | Geschäftsführer Büro Brüssel | DER MITTELSTANDSVERBUND
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