EU-Entwaldungsverordnung: (Zu) kleine Schritte in Richtung Bürokratieabbau
Nachdem die Landwirtschaftsminister bereits dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt haben, die Europäische Entwaldungsverordnung zu verschieben, zogen jüngst die Europaabgeordnete nach. Dabei pochten sie auf weitere inhaltliche Anpassungen im Sinne der Entbürokratisierung.
Brüssel, 18.11.2024 - Alles schien nach einem einfachen Spiel: Die Europäische Kommission hatte am 02. Oktober 2024 vorgeschlagen, die europäische Entwaldungsverordnung (EUDR) erst im Jahr 2026 in Kraft treten zu lassen. Dieser drastische Schritt war notwendig geworden, um mehr Zeit für den Aufbau des sogenannten EUDR-Informationsportals zu geben – eine für die Durchführung der EUDR elementare Grundvoraussetzung. Eigentlich sollte die EUDR bereits in wenigen Wochen am 01. Januar 2025 in Kraft treten. Aufgrund der Tatsache, dass erst vor zwei Wochen die Testumgebung des Informationsportals freigeschaltet wurde, sah sich die Europäische Kommission zu einer Verschiebung gezwungen.
DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. hatte mehrmals auf die Tatsache hingewiesen, dass mit der späten Freischaltung des Informationsportals ein für Unternehmen schier untragbarer Zustand geschaffen würde: Im schlimmsten Fall hätten diese nur wenige Wochen Zeit gehabt, die relevanten Sorgfaltserklärungen in dem Informationsportal hochzuladen und mit den genierten Referenznummern die Verkehrsfähigkeit von Produkten herzustellen.
Der Rat der EU hatte dem Vorschlag der Kommission bereits Mitte Oktober angenommen. Auch im Europäischen Parlament schien der Weg frei für eine schnelle Annahme: In einer Art beschleunigten Gesetzgebungsverfahren sollte die Verordnung am 13. November 2024 in einer einzigen Plenums-Entscheidung verabschiedet werden.
Bereits im Vorfeld zeichnete sich hingegen ab, dass dies nicht so einfach werden würde: Die christdemokratische Europaabgeordnete Christine Schneider brachte Anträge zur inhaltlichen Veränderung in die Vorabstimmung. Zum einem sollte die gesamte Handelsstufe aus dem Pflichtenkreis der Entwaldungsverordnung genommen werden. Zum anderen sollte eine neue Risiko-Kategorie für Länder eingeführt werden, in denen kein Risiko für Entwaldung besteht. Im Zweifel könnte somit der Bezug von Rohstoffen und relevanten Erzeugnissen aus dem EU-Binnenmarkt als Null-Risiko klassifiziert werden und somit eine weitaus geringere Sorgfaltspflicht in Ansatz gebracht werden.
Angenommen wurden am Ende des Tages ausschließlich die Verschiebung der Entwaldungsverordnung sowie die Null-Risiko-Klassifizierung. Die Ausnahmen für die Handelsstufe schafften es nicht in die finale Abstimmung.
DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. begrüßte die Versuche zur inhaltlichen Anpassung der EUDR ausdrücklich. „Kommissionspräsidentin von der Leyen sowie die Staats- und Regierungschefs haben sich dem Abbau von Bürokratie sowie der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Wirtschaft verschrieben. Nun müssen diesen Versprechen auch Taten folgen, um gerade mittelständischen Kooperationen entscheidende Erleichterungen zu gewähren.“, meint daher auch Dr. Henning Bergmann, Hauptgeschäftsführer, DER MITTELSTANDSVERBUND.
Noch ist nicht klar, ob die vom EU-Parlament angenommenen Änderungen Eingang in den finalen Gesetzestext erhalten: Die anstehenden Verhandlungen zwischen Rat, Europäischer Kommission und Europäischen Parlament stehen für die kommenden Tage an.
DER MITTELSTANDSVERBUND hatte sich mit einem weiteren Schreiben erneut an den zuständigen Bundesminister für Landwirtschaft und Ernährung, Cem Özdemir, gewandt, um die Deutsche Bundesregierung von den notwendigen Verbesserungen an dem Gesetzestext zu überzeugen.
Auch wenn der Ausgang dieser Verhandlungen noch unklar ist, haben alle Beteiligten das gemeinsame Verständnis, über die inhaltliche Diskussion in keinem Fall die notwendige Verschiebung der EUDR zu gefährden. Im besten Fall könnte damit bereits in der nächsten Woche eine wichtige Erleichterung für europäische Unternehmen erreicht werden.