Insolvenzanfechtung: Hollmann für rasche Umsetzung
Kaum eine Reform wird vom Mittelstand so herbeigesehnt, wie die der Insolvenzanfechtung. MITTELSTANDSVERBUND-Präsident Hollmann drängt in einem Brief an den Bundestag erneut auf schnelle Umsetzung.
Berlin, 03.03.2016 — Vier Jahre Anfechtungsfrist und mehr Rechtssicherheit: Die im vergangenen Herbst von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform der Insolvenzanfechtung sieht zahlreiche Verbesserungen der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz für den Mittelstand vor.
Umso bedauerlicher ist es aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES, dass das Gesetz den parlamentarischen Beratungsprozess noch nicht vollständig durchlaufen hat. In einem Brief an die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast (Bündnis 90/Grüne), fordert MITTELSTANDSVERBUND-Präsident Wilfried Hollmann deshalb erneut eine schnelle Umsetzung der Reform.
Vier Jahre Anfechtungsfrist
Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 29. September 2015 verabschiedet. Zahlreiche Forderungen des MITTELSTANDSVERBUNDES fanden im Regierungsentwurf Berücksichtigung. So stellt der Entwurf endlich den Umgang mit Zahlungserleichterungen klar. Zugunsten des Gläubigers soll künftig vermutet werden, dass er in diesen Fällen die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht kannte.
Bislang können Insolvenzverwalter bei zahlungsunfähigen Unternehmen bereits geflossene Zahlungen zurückfordern, wenn Gläubiger diesen Unternehmen eine übliche Zahlungserleichterung, wie eine Ratenzahlung oder Stundung, gewährt hatten. Das führt gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen zu existenzbedrohenden Risiken im Geschäftsverkehr.
Auch die klare Reduzierung der Frist für eine Anfechtung von zehn auf vier Jahre, die der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstands seit mehr als drei Jahren fordert, wird im Regierungsentwurf berücksichtigt.
Hollmann: Insolvenzanfechtung darf kein Dogma sein
In der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 24. Februar unterlag das geplante Gesetz nun weitreichender Kritik. Durch das Gesetz seien Verfahrenseröffnungen nur noch bedingt möglich, so das Argument der Kritiker.
Diese Kritik, allen voran die "Drohung" mit einem massiven Einbruch der Eröffnungsquote, ist aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES weder empirisch belegt, noch sachlich richtig. Schaut man sich nämlich die Eröffnungsquoten der letzten acht Jahre an, so liegen diese sämtlich zwischen 64 und 66 Prozent - demgegenüber ist das Thema der Insolvenzanfechtung erst in den letzten vier Jahren verstärkt in der Praxis aufgetreten. Das zeigt, dass eine unmittelbare Korrelation zwischen der jetzigen Fassung der Vorsatzanfechtung und der Eröffnungsquote nicht festgestellt werden kann.
"Das Instrument der Insolvenzanfechtung darf kein Dogma sein", warnt Hollmann in seinem Schreiben an Künast. Es dürfe nicht ausschließlich dazu dienen, Verfahrenseröffnungen zu steigern, betonte der Präsident. "Es geht vielmehr darum, das Instrument der Insolvenzanfechtung so auszugestalten, dass es auch die im Wirtschaftsleben üblichen Verfahrensweisen und Gepflogenheiten ausreichend berücksichtigt", so der MITTELSTANDSVERBUND-Präsident. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sei dies der Fall.
Deshalb bittet der Chef des Spitzenverbandes die Vorsitzende um eine rasche Verabschiedung des Regierungsentwurfes. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Beratungen im Parlament weiter gehen werden. DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich für die rasche Umsetzung der geplanten Reform stark machen.