AG Mittelstand: IAS-Board muss Eigenkapitalproblematik bei internationalen Rechnungslegungsstandards für kleinere Unternehmen lösen
ZGVweist mit Nachhalt aufRisiken für den kooperierenden Mittelstand hin: "Eigenkapitalfrage bedarf vorrangiger Klärung"
Berlin, 16.2.2007. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand - der neben dem ZGV sieben weitere Spitzenverbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft angehören - ruft den International Accounting Standards Board (IASB) auf, die Definition des Eigenkapitals bei den Rechnungslegungsstandards mittelstandsgerecht zu gestalten. Der IASB hat nun erstmals seine Vorschläge für internationale Rechnungslegungsstandards mittelständischer Unternehmen (IFRS) vorgelegt. Nach seinem Willen ist das gesellschaftsrechtliche Kapital von Personengesellschaften und Genossenschaften bei einer Bilanzierung nach IFRS nicht mehr als Eigenkapital, sondern als Verbindlichkeit auszuweisen. Die AG Mittelstand: „Wenn die Eigenkapitalproblematik nicht zufriedenstellend gelöst wird, werden die IFRS für kleine und mittlere Unternehmen in der Praxis in Deutschland wohl kaum Anwendung finden.“
Die AG Mittelstand unterstützt grundsätzlich die Arbeit des IASB und die Erarbeitung von IFRS für den Mittelstand. Mittelstandsadäquate IFRS eröffnen kleineren und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, interessierten Dritten im internationalen Kontext vergleichbare Abschlüsse zu präsentieren. Gerade für international tätige mittelständische Unternehmen kann die Anwendung der Bilanzierung nach IFRS hilfreich sein, wenn ausländische Geschäftspartner einen ihnen geläufigen IFRS-Abschluss einem erläuterungsbedürftigen HGB-Abschluss vorziehen.
Nach IFRS zu bilanzieren, ist aber bei weitem nicht für jedes mittelständische Unternehmen sinnvoll. Nicht jeder Mittelständler ist international tätig und auch nicht für jeden Mittelständler ist die Anwendung einer weiteren Rechnungslegung leistbar. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass die Anwendung von IFRS ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgt.
Da die Anwendung der vollen IFRS für kleine und mittlere Unternehmen oftmals eine unüberbrückbare bürokratische Hürde darstellte, sei es wichtig, so die AG Mittelstand, dass das Regelwerk auf die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen zugeschnitten werde. Insbesondere die Komplexität der geltenden IFRS müsse für kleine und mittlere Unternehmen deutlich reduziert werden. IFRS für den Mittelstand müssten einfach, verständlich und stabil sein.
Praktikable Regelungen für kleinere und mittlere Unternehmen seien gefragt. So können beispielsweise Zeitwerte nur in wenigen Ausnahmefällen unmittelbar an einem aktiven Markt festgestellt werden. Dem Mittelstand ist jedoch nicht zuzumuten, komplexe mathematisch-statistische Bewertungsmodelle anzuwenden, um den Zeitwert eines Bilanzpostens zu ermitteln. „IFRS dürfen für mittelständische Unternehmen nicht zu einem höheren administrativen Aufwand führen, der vielfach nur unter Einsatz von Spezialisten bewerkstelligt werden kann. Auch müssen die umfangreichen Angabepflichten der geltenden IFRS ganz deutlich reduziert werden“, erläutert die AG Mittelstand.
Die Pressemitteilung finden Sie hier als pdf-Datei zum Download.
Da es insbesondere für den kooperierenden Mittelstand von fundamentalem Interesse ist, dass die Definition des Eigenkapitals klar und mittelstandsgerecht gestaltet wird, hatte insbesondere der ZGV ernergisch darauf gedrungen, dass dieser Problematik seitens der AG-Mittelstand besonderes Augenmerk geschenkt wird. "Die zügige Klärung der Eigenkapitalfrage bedarf vorrangiger Klärung durch das IASB, um für den Mittelstand schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen", unterstrich der ZGV.
Die - englische Fassung - der Vorschläge des IASB findet sich den Angaben zufolge ab dem 26. Februar unter www.iasb.org. Eine deutsche Fasssung wurde für den April angekündigt.