Eckpunkte 8. GWB-Novelle: MITTELSTANDSVERBUND fordert Nachbesserungen
Das Präsidium des MITTELSTANDSVERBUNDES hat Korrekturen zu den Eckpunkten der 8. GWB-Novelle angemahnt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die vorgeschlagene Klagebefugnis für Verbände, das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis sowie das Verbot des Forderns ungerechtfertigter Vorteile zu streichen.
Berlin, 26. September 2011. Das Präsidium des MITTELSTANDSVERBUNDES hat im Rahmen der Präsidiumssitzung am 22. September beim E/D/E in Wuppertal Korrekturen zu den Eckpunkten der 8. GWB-Novelle angemahnt. Die Vorstände und Geschäftsführer führender deutscher Mittelstandskooperationen fordern die Bundesregierung auf, die in den Eckpunkten vorgeschlagene Klagebefugnis für Verbraucherverbände und Verbände der Marktgegenseite sowie das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis und das Verbot des Forderns ungerechtfertigter Vorteile zu streichen.
Wilfried Hollmann, Präsident des MITTELSTANDSVERBUNDES, warnt vor den Folgen der Zulassung von Privatklagen im Wettbewerbsrecht: "Allein die Androhung einer Klage durch Verbände der Marktgegenseite würde erhebliches Missbrauchs- und Erpressungspotenzial bergen!". Eine Klagebefugnis für Verbände mache die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts nicht besser, aber sicherlich unsicherer und teurer.
Weiterhin drängt DER MITTELSTANDSVERBUND darauf, das Verbot zur Veranlassung zur Gewährung von Vorteilen (§ 20 Abs. 3 GWB) sowie das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis (§20 Abs. 4. GWB) zu streichen. Das Verbot für Unternehmen, sich etwa von Lieferanten Sondervorteile einräumen zu lassen, schränke die Vertragsfreiheit auf unverhältnismäßige Weise ein und sei weder effektiv noch justiziabel. In der Folge sei das Gesetz seit seiner Einführung in den 80er Jahren in nur wenigen Fällen angewandt worden. Ähnliche Kritik gelte für das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis: "Unter dem Deckmantel des Bekämpfung von Marktmacht wird funktionierender Wettbewerb ausgeschaltet", so Präsident Hollmann. Die Entwicklung der Handelslandschaft könne nicht durch partielle Eingriffe in die Vertragsfreiheit beeinflusst werden.
Vielmehr gelte es im Wettbewerbsrecht, die Rahmenbedingungen für mittelständische Kooperation weiter zu verbessern und den Verbundgruppen notwendige Freiräume zu gewähren: "Die beste Mittelstandspolitik ist Kooperationsförderung!"
Die ausführliche Fassung der Erklärung steht HIER zum Download bereit.