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Energieberatung Mittelstand: KfW informiert über Verzögerungen bei Auszahlung

Viele Unternehmen, die eine geförderte Initial- oder Detailberatung in Anspruch genommen haben, erhielten in den letzten Wochen einen Brief der KfW. Darin wurde informiert, dass die Auszahlung des Zuschusses erst „mit Genehmigung des Bundeshaushalts für das Jahr 2014“ erfolgen könne. Weitere Informationen gab es zunächst nicht. Jetzt hat die KfW eine offizielle Mitteilung veröffentlicht.

Köln, 13.06.2014 - Viele Unternehmen, die in 2014 eine Energieberatung über das Programm „Energieberatung Mittelstand“ in Anspruch genommen hatten, haben nach Einreichen der Abrechnungsunterlagen ein Schreiben der KfW erhalten. Darin wurde ihnen mitgeteilt, dass die Auszahlung des Zuschusses erst mit Genehmigung des Bundeshauhalts erfolgen kann. Da die KfW vorab weder Energieberater noch Verbände informiert hatte, führte das Vorgehen zu Verwirrung.


Nach dem Motto „Besser spät als nie“ hat die KfW jetzt eine offizielle Information veröffentlicht. Danach geht sie davon aus, Mitte bis Ende Juli 2014 die Auszahlungen für Zusagen aus dem aktuellen Jahr vornehmen zu können. Förderzusagen, die noch aus dem Jahr 2013 stammen, sind davon nicht betroffen und werden zeitnah nach Einreichung der Abrechnungsunterlagen im Anschluss an die Energieberatung bezahlt.

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