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Verbraucherrechterichtlinie: was sich alles ändert

Am 13. Juni ist es soweit: das Gesetz zur Umsetzung der neuen Verbraucherrechterichtlinie tritt in Kraft und bringt zahlreiche Änderungen mit sich - besonders für Online-Händler. Was sich alles ändert, hat DER MITTELSTANDSVERUND in einem Merkblatt zusammengefasst.

Berlin/Köln, 23.05.2014 — Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft werden mehr und mehr durch Europa geprägt. Dies gilt im Besonderen für das Verbraucherrecht. Mitte letzten Jahres hat der Deutsche Bundestag die europäische Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU in nationales Recht umgesetzt (Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung). Der Umsetzungsspielraum beim deutschen Gesetzgeber war dabei nicht allzu groß, da die Verbraucherrechterichtlinie einen Vollharmonisierungsansatz mit nur wenigen Öffnungsklauseln vorsieht.

Die am 13.06.2014 in Kraft tretenden Neuregelungen bei Informationspflichten, Widerrufsrecht und weiteren verbraucherschützenden Vorschriften finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und seinem Einführungsgesetz (EGBGB). Sie bringen besonders für den Online-Handel erheblichen Änderungsbedarf und damit Kosten und administrativen Aufwand mit sich, gelten aber teilweise auch für den stationären Handel.

Werden die neuen Regelungen nicht fristgerecht zum 13.06.2014 umgesetzt, drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. DER MITTELSTANDSVERBUND hat die wichtigsten Neuregelungen in einem Merkblatt zusammengestellt.



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Dr. Marc Zgaga

DER MITTELSTANDSVERBUND — ZGV e.V.
An Lyskirchen 14, 50676 Köln
Tel.: 0221/355371-39
Fax: 0221/355371-50
E-Mail:m.zgaga@mittelstandsverbund.de

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